Gesundheit mit System


Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen nach den dienstrechtlichen Vorschriften sind v.a.:

  • die österreichische Staatsbürgerschaft; diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörigen Österreich aufgrund eines Abkommens (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländern/Inländerinnen,
  • für nicht österreichische Staatsbürger/innen (bzw. diesen Gleichgestellten) Nachweis einer Beschäftigungsbewilligung (zuständig ist dafür das Arbeitsmarktservice)
  • die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

    Männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenz- oder Zivildienst bereits abgeleistet haben (gilt nicht für Lehrlinge).

Bei den Auswahlverfahren ist eine Vorauswahl aus verwaltungsökonomischen Gründen möglich. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die Aufnahmen erfolgen in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zum Land Oberösterreich. Die "Besoldung NEU" ist im Oö. Gehaltsgesetz 2001, LGBl. Nr. 28/2001 bzw. in der Oö. Einreihungsverordnung, LGBl. 56/2001 geregelt (ausgenommen Lehrlinge: Hier erfolgt die Aufnahme in ein Lehrverhältnis zur gespag nach dem Berufsausbildungsgesetz und den von der Oö. Landesregierung beschlossenen Richtlinien für Lehrlinge im Oö. Landesdienst).